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Die Teilnahme beginnt bereits mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Ab sofort können Sie dann Leistungen des Norddeutschen Orthopädienetzes erbringen und abrechnen. Die Versorgung der Patienten erfolgt, bis auf Notfälle, ausschließlich durch die teilnehmenden Leistungserbringer des Norddeutschen Orthopädienetzes.
Am Norddeutschen Orthopädienetz können Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie, Orthopädie und Unfallchirurgie teilnehmen, soweit sie die erforderliche Strukturqualität erfüllen.
Strukturqualität für Vertragsärzte der 1. Versorgungsebene
nach § 2 Absatz 1 des Vertrages zur Integrierten Versorgung von Patienten mit orthopädischen Erkrankungen nach § 140 b SGB V Fachliche Voraussetzungen:
- Fachärzte für Orthopädie und/oder Chirurgie
Fortbildung
- Mindestens einmal jährliche Teilnahme an Orthopädie-spezifischen oder Chirurgie-spezifischen zertifizierten Fortbildungen. Diese Maßnahmen sind mit mindestens 4 Fortbildungspunkten zu bewerten.
Strukturqualität für Vertragsärzte der 2. Versorgungsebene
nach § 2 Absatz 1 des Vertrages zur Integrierten Versorgung von Patienten mit orthopädischen Erkrankungen nach § 140 b SGB V Fachliche Voraussetzungen:
- Belegärztliche Vertragsärzte für Orthopädie und/oder Chirurgie mit Fachkundenachweis entsprechend der Röntgenverordnung 01.02.2002
- Ärzte für Orthopädie und/oder Chirurgie/Unfallchirurgie in einer hauptamtlichen Abteilung eines Krankenhauses
Organisatorische Voraussetzungen
- Operateur in einer Haupt- oder Belegabteilung an einem der teilnehmenden Krankenhäuser
Fortbildung
- Mindestens einmal jährliche Teilnahme an Orthopädie-spezifischen oder Chirurgie-spezifischen zertifizierten Fortbildungen. Diese Maßnahmen sind mit mindestens 4 Fortbildungspunkten zu bewerten.
Der Beitritt ist mit der Teilnahmeerklärung für die jeweilige Krankenkasse über einen der Vertragspartner möglich. Aus vertragsrechtlichen Gründen muss die Teilnahme am Norddeutschen Orthopädienetz über einen der direkten Vertragspartner erklärt werden.
Hinweis: Für die Teilnahme am Norddeutschen Orthopädienetz ist die Mitgliedschaft in einem Ärztenetz keine Voraussetzung.
Sie können Ihre Teilnahme mit den unten zur Verfügung gestellten Formularen erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie für jede Kasse eine Teilnahmeerklärung abgeben müssen.
Haben Sie Fragen oder Anregungen?
Rufen Sie unsere kostenfreie Service-Nummer an, oder nutzen sie unsere Kontaktformular. Je nach Wunsch rufen wir zurück oder antworten per E-Mail.
Folgende Formulare stehen zur Verfügung:
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