| Beweglich in die Zukunft |
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Patienteninformation zum integrierten BehandlungskonzeptIhre Krankenkasse bietet ein spezielles Behandlungsprogramm für Versicherte, die einem orthopädischen Versorgungsverbund beitreten möchten. Unter dem Motto „Beweglich in die Zukunft“ richtet sich das Norddeutsche Orthopädienetz als erstes an Patienten mit degenerierten Hüft-, Knie- oder Schultergelenken. Patienten mit diesem Erkrankungsbild wird das defekte Gelenk durch eine Endoprothese ersetzt. Die einzelnen Schritte des BehandlungspfadesDie Erstdiagnostik findet beim Facharzt statt. Wenn eine Operation nach dem Krankheitsstatus unbedingt erforderlich ist, wird der Patient in das Norddeutsche Orthopädienetz eingeschrieben. Damit verzahnen sich die einzelnen Schritte zu einem strukturierten Weg, auf dem die Behandlung fortgeführt wird. Der Leistungskatalog sieht zunächst die ausführliche Diagnoseerstellung vor. Im Anschluss daran wird geprüft, ob der Patient für eine Operation in Frage kommt. Wird dieses befürwortet, wird auch das Umfeld zu Hause unter die Lupe genommen. Der Umfeldcheck deckt auf, wie gut gerüstet die Wohnung für die ersten Wochen nach der OP ist. Außerdem erhält der Patient in der so genannten Sturzprophylaxe Informationen zu leicht durchführbaren Übungen, um nach der OP möglichen Stürzen vorzubeugen und eine sichere Bewegung zu fördern. 2. Zweite Arzt-MeinungZeitnah wird für Patienten des Norddeutschen Orthopädienetzes generell eine zweite Arztmeinung zur Diagnose eingeholt. Dies kann sowohl beim einem Facharzt aus dem Netzwerk geschehen wie auch bei einem Arzt im Krankenhaus. Diese Zweitbefundung geschieht zum Wohl des Patienten, um die bestmögliche Behandlung sicherzustellen. Im Anschluss daran erfolgt - noch vor der Operation - eine individuelle Gangschulung. Dabei wird geübt, wie man richtig an Krücken geht, Treppen steigt oder sich auf einen Stuhl setzt. Alle Behandlungsschritte erfolgen in sehr kurzen Zeitraum. 3. Operation im KrankenhausDie Operation wird in einem der Krankenhäuser durchgeführt, die Partner im Norddeutschen Orthopädienetz sind. Dazu gehören bisher das Albertinen Krankenhaus, das kath. Marienkrankenhaus und das ev. Amalie-Sieveking-Krankenhaus. 4. Reha-MaßnahmenNach einer überstandenen Operation stehen jetzt die Reha-Maßnahmen im Vordergrund. Diese können sowohl ambulant als auch in einer Reha-Klinik durchgeführt werden. Das Ziel dabei ist, praktische Hilfe für Aktivitäten des täglichen Lebens, wie zum Beispiel den Toilettengang, das Anziehen, oder auch für sportliche Betätigungen zu geben und die Beweglichkeit zu steigern. 5. KontrolluntersuchungenSechs Wochen nach der Operation findet die erste Kontrolluntersuchung statt. Die zweite und dritte Kontrolluntersuchung erfolgt jeweils 6 Monate später. Damit die Patienten während der Nachsorge gut betreut sind, wird ein Versorgungsmanager diese letzte Phase begleiten. Ihre VorteileDer Vorteil für den Patienten im Rahmen dieses Modells der Integrierten Versorgung stellt sich wie folgt dar: Alle Behandlungsmaßnahmen sind aufeinander abgestimmt. Sie berücksichtigen immer die individuellen Bedürfnisse der Patienten und der Arzt stimmt die Therapie individuell mit dem Patienten ab. Der behandelnde Arzt informiert den Patienten kontinuierlich über die erfolgten Behandlungen und die Behandlungserfolge. Im Rahmen der Frühdiagnostik wird der Patient durch Gangschulung schon vor der Operation auf die Veränderung vorbereitet und er wird über die Risiken nach der Operation bereits vorher ausführlich aufgeklärt. Um den Patienten vor unnötigen Operationen zu schützen, wird im Modell des Orthopädienetzes vor der Operation die Zweitmeinung eines weiteren Facharztes eingeholt. Diese Zweitmeinung ist innerhalb des Modells verpflichtend und bietet dem Patienten die Möglichkeit sich bei zwei verschiedenen Ärzten über seine Krankheit zu informieren. Nach den vorbereitenden Untersuchungen wird in enger Abstimmung zwischen Facharzt und Krankenhaus ein Operationstermin mit einem der teilnehmenden Krankenhäuser abgestimmt. TeilnehmerDer Patient hat hier die Möglichkeit sich in verschiedenen Einrichtungen behandeln zu lassen. Die Krankenhäuser die dieses Modell begleiten sind das Albertinen Krankenhaus in Schnelsen, das Ev. Amalie Sieveking-Krankenhaus in Volksdorf und das Kath. Marienkrankenhaus in Wandsbek. Die Ärzte in diesen Einrichtungen sind speziell für dieses Behandlungsgebiet ausgebildet und haben viele Operationen in diesem Erkrankungsbild durchgeführt. Die anschließende Rehabilitation des Patienten wird von den Partner-Einrichtungen des Orthopädienetzes durchgeführt. Hier hat der Patient die Möglichkeit sich an der Nordseeküste im Nordsee-Reha-Klinikum, in St. Peter-Ording behandeln zu lassen, er kann die Ostsee-Klinik in Schönberg Holm aufsuchen oder ortsnah die ambulante Reha-Einrichtung des Ambulanten-Therapiecentrums Walddörfer am Amalie Sieveking-Krankenhaus in Volksdorf in Anspruch nehmen. Alle Einrichtungen bieten nach einer Hüft-, Knie- oder Schulter Operation ein auf hohem Niveau ausgerichtetes Therapiekonzept für den Patienten. Zu den Krankenkassen die diese Modelle ihren Mitgliedern anbieten, gehören zurzeit die BARMER, die Hanseatische Ersatzkasse (HEK) und die IKK Hamburg. Versicherte dieser Krankenkassen habe die Möglichkeit sich an diesem Modell einzuschreiben und können sich bei Ihrer Krankenkasse darüber informieren. TeilnahmeVoraussetzung für Ihre Teilnahme an diesem Behandlungsprogramm ist,
Ihre Teilnahme an diesem Behandlungsprogramm ist freiwillig und für Sie kostenlos. Die Teilnahme am Programm kann jederzeit von Ihnen ohne Angabe von Gründen beendet werden, ohne dass Ihnen dabei persönliche Nachteile entstehen. Ihre Krankenkasse möchte, dass Sie wieder unbeschwerter am Alltagsleben teilnehmen können. Dabei hilft Ihnen dieses Behandlungsprogramm. Ihre Rechte als PatientSie haben ein Recht auf sorgfältige und ausführliche Information und Beratung, sichere und qualifizierte Behandlung und angemessene Beteiligung. Zu Ihrem Recht auf Information zählt zum Beispiel, dass Ihr Arzt Sie aufklärt, über Nutzen und Risiken diagnostischer Maßnahmen und Chancen der Behandlung im Vergleich zum Krankheitsverlauf ohne Behandlung. Sie haben Anspruch auf qualifizierte Behandlung, Rehabilitation, Pflege und Versorgung. Sie haben jederzeit das Recht, eine zweite ärztliche Meinung zur Behandlungsplanung oder zum Verlauf einer Behandlung einzuholen. Zu diesem Zweck können Sie die Aushändigung aller bereits vorhandenen diagnostischen Befunde veranlassen. Auch Ihre Krankenkasse ist bei diesen Fragen der richtige Ansprechpartner und hilft Ihnen gerne weiter. Dokumentation und Datenschutz Das Behandlungsprogramm hat das Ziel, die Behandlung und damit die Lebensqualität zu verbessern. Um dies zu erreichen, müssen die beteiligten Therapeuten schnell informiert werden. Die dafür notwendigen Daten über Ihren Behandlungsverlauf werden deshalb schnellstmöglich weitergeleitet, um eine effektive Behandlung jederzeit zu gewährleisten. |

